Im beliebten Ort Xanten-Vynen entstehen 8 hochwertige seniorengerechte Eigentumswohnungen. Die Fertigstellung ist für Herbst 2025 geplant. Es verteilen sich jeweils 3 Wohnungen im Erd- und Obergeschoss, sowie 2 Wohnungen im Dachgeschoss. Die 3- Zimmer-Wohnungen im Erd- und Obergeschoss bieten eine Größe von ca. 88 m² WFL, die beiden 4 -Zimmer Wohnungen im Dachgeschoss verfügen über 98 m² sowie 101 m² WFL. Die 2-Zimmer Wohnungen im EG und OG weisen eine Wohnfläche von ca. 65 m” auf.
Zu jeder Wohnung gehört ein separater, großer Kellerraum, welcher bequem mit dem Aufzug zu erreichen ist. Der Hausanschlußraum befindet sich ebenfalls im Keller. Im Bereich der Stellplätze wird ein Unterstand für Fahrräder mit Ladevorrichtung für E-Bikes angeordnet.
Zusätzlich können ein oder max. zwei Stellplätze (mit oder ohne Wallbox) optional erworben werden.
Insgesamt stehen 13 x PKW-Stellplätze zur Verfügung.
Im beliebten Ort Xanten-Vynen entstehen 8 hochwertige seniorengerechte Eigentumswohnungen. Die Fertigstellung ist für Herbst 2025 geplant. Es verteilen sich jeweils 3 Wohnungen im Erd- und Obergeschoss, sowie 2 Wohnungen im Dachgeschoss. Die 3- Zimmer-Wohnungen im Erd- und Obergeschoss bieten eine Größe von ca. 88 m² WFL, die beiden 4 -Zimmer Wohnungen im Dachgeschoss verfügen über 98 m² sowie 101 m² WFL. Die 2-Zimmer Wohnungen im EG und OG weisen eine Wohnfläche von ca. 65 m” auf.
Zu jeder Wohnung gehört ein separater, großer Kellerraum, welcher bequem mit dem Aufzug zu erreichen ist. Der Hausanschlußraum befindet sich ebenfalls im Keller. Im Bereich der Stellplätze wird ein Unterstand für Fahrräder mit Ladevorrichtung für E-Bikes angeordnet.
Zusätzlich können ein oder max. zwei Stellplätze (mit oder ohne Wallbox) optional erworben werden.
Insgesamt stehen 13 x PKW-Stellplätze zur Verfügung.
Xanten ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel am unteren Niederrhein in Nordrhein-Westfalen. Während der Römerzeit, etwa um die Zeitenwende, befanden sich unweit des Stadtkerns ein Legionslager, Vetera, sowie die Colonia Ulpia Traiana (um 275 n. Chr. zerstört). Im frühen Mittelalter entstand eine neue Siedlung über dem alten römischen Friedhof, für die aus einem lateinischen Text des 9. Jahrhunderts die Ortsbezeichnung Sanctos überliefert ist, das zum spätere Xanten mit dem Stift und dem Dom St. Viktor (8. Jahrhundert) führte. Fraglos steht dieser lateinische Ortsname in einem Bezug zur lokalen Viktor-Heiligenlegende sowie zu am Ort aufgefundenen Grabstätten, die nachträglich als Märtyrergräber gedeutet wurden. Fälschlicherweise wird in der Literatur jedoch immer wieder nacherzählt, dass durch eine andere lateinische Textstelle überlieferte Ad Sanctos sei mit „Zu den Heiligen“ gleichzusetzen. Im Nibelungenlied wird Santen als angeblicher Geburtsort des Helden Siegfried erwähnt. Xanten ist zugleich als Römer-, Domund Siegfriedstadt bekannt. Xanten ist die einzige Gemeinde Deutschlands, deren Name mit einem ‚X‘ beginnt.
Im Jahr 1977 eröffnete der Archäologische Park Xanten (APX) auf einem Teil der früheren Colonia; er beherbergt nun auch das LVR-Römermuseum. Zwischen Park und Rhein wurden außerdem zwei Baggerseen zum Freizeitzentrum Xanten (Xantener Nordsee und Xantener Südsee) umgestaltet. Im Jahr 1988 wurde Xanten zum ersten staatlich anerkannten Erholungsort im Regierungsbezirk Düsseldorf; seit 2014 ist es Luftkurort.
Der Ortsteil Vynen liegt in der niederrheinischen Tiefebene westlich von Wesel. Dabei grenzt es im Osten an die „Xantener Nordsee“, einen Teil des Freizeitzentrums Xanten. Der Norden Vynens wird durch den Rhein begrenzt, welcher auch die Grundlage der Naturschutzgebiete Gut Grindt und Rheinaue bildet.
Quellenangabe: Wikipedia
Gemäß VDE-Richtlinien als Unterputzinstallation, Potentialausgleich, Hausanschlusskasten mit Zählerplatz, FI-Schalter und Sicherungsautomaten; Unterverteilung innerhalb der Wohnung.
Schalterprogramm: Flächenprogramm Merten Standard weiß oder gleichwertig.
Flur: 1 Deckenbrennstelle mit Kreuzschaltung, 2 Steckdosen unter Putz, 1 Klingelanlage, mit Drücker, Gong, Trafo und Video-Gegensprechanlage betriebsfertig verkabelt,
Küche: 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung, 3 Geräte-Steckdosen, 3 Arbeitsplatz-Steckdosen, 1 Herdanschlussdose
Essen: 2 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung, 8 Steckdosen,1 TV-Dose
Wohnen: 1 Ausschaltung für Terrassenbeleuchtung, 1 Ausschaltung für Außensteckdose, 1 Netzwerkdose
Eltern: 1 Deckenbrennstelle mit Kreuzschaltung, 6 Steckdosen, 1 TV-Dose, 1 Netzwerkdose
Kind: 1 Deckenbrennstelle mit Kreuzschaltung, 4 Steckdosen, 1 TV-Dose, 1 Netzwerkdose
Bad: 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung, 1 Wandbrennstelle mit Ausschaltung, 3 Steckdosen,
Gäste-WC: 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung, 1 Steckdose
Terrassen: 1 Wandbrennstelle mit Leuchte
Balkone: 1 Außensteckdose spritzwassergeschützt
Abstellr.: 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung, 2 Gerätesteckdosen (WM, WT), 1 Steckdose unter Putz
Kellerraum: 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung, 1 Steckdose unter Putz
Fahrradschuppen: 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung1 Steckdose auf Putz pro Wohnung für E-Bikes
TH: 1 Deckenbrennstelle mit Leuchtmittel je Geschoß inkl. Bewegungsmelder, 1 Hauseingangsleuchte mit Bewegungsmelder.
HA/Technik: 1 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung, 3 Steckdosen auf Putz
Alle Sonderwünsche, soweit technisch möglich, sind nur realisierbar, wie es der Baufortschritt zulässt und dadurch die Gesamtgestaltung nicht verändert wird. Sonderwünsche sind möglichst vor Baubeginn schriftlich zu beauftragen. Mündlich erteilte Sonderwünsche gelten als nicht beauftragt.
Um die Gestaltungs- und Koordinationshoheit des Auftragsnehmers zu bewahren, sind sämtliche Sonderwünsche zunächst an den Auftragsnehmer zu richten. Dieser kann im Einzelfall entscheiden, ob Sonderwünsche vom Erwerber eventuell direkt an den jeweiligen Nachunternehmer beauftragt und abgerechnet werden.
Grundlage sind die Bauzeichnungen des Architekten. Die Baubeschreibung bezieht sich auf die Grundausführung des Gebäudes. Die in den Bauplänen eingetragenen Einrichtungsgegenstände sowie die Bepflanzung auf den Hausgrundstücken gehören nicht zu den vertraglichen Leistungen. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des Kaufvertrages sowie die notariell beurkundete Baubeschreibung. Bei Abweichungen zwischen der Baubeschreibung und den Bauzeichnungen ist die Baubeschreibung maßgebend. Nicht in der Baubeschreibung beschriebene Arbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang. Falls die Baubeschreibung für die Ausführung mehrere Möglichkeiten zulässt, entscheidet der Auftragsnehmer darüber, welche dieser Varianten tatsächlich ausgeführt wird sowie einen gleichwertigen Materialwechsel.
Alle Angaben in Zeichnungen, Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit großer Sorgfalt gefertigt. Änderungen und Ergänzungen können jedoch aufgrund behördlicher oder technischer Auflagen eintreten und ggf. auch die Netto-Wohnflächen beeinflussen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass diese Änderungen weder als Wertsteigerung noch Wertminderung angesehen werden.
Alle Maße sind Cirka-Maße nach gegenwärtigem Planungsstand. Die Flächen der einzelnen Räume sind der Flächenzusammenstellung bzw. Wohnflächenaufstellung zu entnehmen. Die tatsächlichen Flächenmaße können bis zu +/- 3 % abweichen.
Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Nach §§ 633 ff. BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke 5 Jahre ab Abnahme. Die Gewährleistung für bewegliche Teile und Verschleißteile beträgt 6 Monate.
Es wird darauf hingewiesen, dass es während der Gewährleistungszeit von 5 Jahren zu optischen Beeinträchtigungen, wie feine Risse in den Wänden, Decken, Böden, Sockelfliesen, Fenster – und Türanschlüssen, Holzteilen, zwischen Gipskartonwänden und massiven Wandanschlüssen, in Putzflächen zwischen unterschiedlichen Bauteilen oder Bewegungsfugen kommen kann.
Also Risse, welche aufgrund der natürlichen bauphysikalischen Eigenschaften der Bauteile (Trocknen, Kriechen, Schwinden, Setzen) entstehen und den Gebrauchswert der Bauteile nicht mindern, stellen keine Mängel dar.
Elastische Verfugungen (Badewanne, Dusche, zwischen Boden – und Wandfliesen etc.) sind Wartungsfugen und unterliegen nicht der Gewährleistung. Ebenso entstehen derartige Wartungsfugen beim Übergang von Mauerwerk oder Holz auf Gipskarton.
Für die technischen Anlagen sind durch den Käufer oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Verwalter, zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche erforderliche Wartungsverträge abzuschließen.
Der für das Objekt erforderliche Energiepass wird den Erwerbern bzw. der Hausverwaltung bei der Übergabe des Objektes ausgehändigt.
Sollten Sie noch Fragen zu dem angebotenen Objekt haben, so stehen wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichem Gespräch zur Verfügung.